Für die Teilnahme an öffentlichen Führungen der Fremdenführer Firma AHRE Austria Guide mit ausgeschriebenem Führungstermin gelten in ganz Österreich folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (3. Fassung der AHRE Austria Guide AGB, gültig ab dem 1. Juli 2010):
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an öffentlichen Führungen der Fremdenführer Firma AHRE Austria Guide in ganz Österreich. Für private Führungen und andere Dienstleistungen des Unternehmens AHRE Austria Guide gelten andere Geschäftsbedingungen, die im Dokument Geschäftsbedingungen für private Führungen geregelt sind.
Konzeption, Text und Route sämtlicher Führungen sind geistiges Eigentum ihres jeweiligen Schöpfers und unterliegen internationalem Urheberrechtsschutz. Die Führung "Geister, Gespenster, Vampire - gruseliges Wien" ist ein beim Österreichischen Markenregister eingetragener Markenname und darf nur von beziehungsweise im Namen und Auftrag von Mag. Alexander Ehrlich durchgeführt werden. Die Verwendung der Führung im Ganzen oder in Teilen zu Zwecken der gewerblichen Nutzung und / oder der Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung des Autors.
Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sich bei AHRE Austria Guide um ein in ganz Österreich tätiges Fremdenführer Unternehmen mit sowohl angestellten als auch freiberuflich tätigen Fremdenführern handelt. Alle angebotenen Leistungen werden von rechtlich und fachlich qualifizierten Personen durchgeführt, welche vom Fremdenführer Unternehmen AHRE Austria Guide dazu befugt worden sind. Daher besteht kein Anspruch darauf, daß die vereinbarte Leistung von der physischen Person Alexander Ehrlich durchgeführt wird, es sei denn dies wäre im konkreten Auftrag ausdrücklich vereinbart worden. Sollte eine persönliche Durchführung einer Führung durch Alexander Ehrlich vereinbart worden sein, so wird Ihnen im Fall einer unvermeidbaren Verhinderung (Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Unfall, Tod, etc.) der physischen Person Alexander Ehrlich ein fachlich gleichwertiger Ersatz vermittelt. Der Auftraggeber wird nach Möglichkeit darüber informiert.
Führungen, die als öffentliche Veranstaltung mit ausgeschriebenem Führungstermin angeboten werden, gelten dann als zustande gekommen, wenn sich spätestens fünf Minuten nach dem veröffentlichten Führungstermin mindestens drei vollzahlende Personen am Treffpunkt eingefunden und das Führungsentgelt entrichtet haben. Kommt eine Führung aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung wegen Nichterfüllung.
Für alle Dienstleistungen von AHRE Austria Guide gilt, daß eine Teilnahme ausnahmslos auf eigene Gefahr erfolgt und keinerlei Haftung für Personen- und/oder Sachschäden übernommen werden kann. Die Haftungsbestimmung des § 1295 iVm § 1294 österr. ABGB, welche eine rechtswidrige Schadenszufügung voraussetzt, bleibt davon unberührt. Die Haftung des Unternehmens für das Verschulden der Erfüllungsgehilfen besteht im Rahmen des § 1313a österr. ABGB. Es besteht daher nur eine Haftung für schädigende Handlungen des Erfüllungsgehilfen, die mit der Erfüllung in einem inneren Zusammenhang stehen.
Im Falle von Mängeln der vereinbarten Leistung gelten die dafür maßgeblichen Bestimmungen des österreichischen ABGB.
Das Mitschreiben sowie die Anfertigung von Film- und Tonaufnahmen sind während der Dienstleistungen nicht gestattet. Eine Ausnahme besteht nur bei ausdrücklicher Zustimmung durch AHRE Austria Guide bzw. seine ausführenden Fremdenführer. Das Mitführen von Waffen und anderen für Leib und Leben gefährlichen Gegenständen und Substanzen ist während der Durchführung der vereinbarten Leistungen nicht gestattet. Sollte es während der Durchführung der Dienstleistung zu Störungen seitens des Kunden kommen, indem z.B. Personen, welche die Dienstleistung in Anspruch nehmen, andere Teilnehmer durch ihr Verhalten belästigen, oder den reibungslosen Ablauf des Programms trotz mehrmaliger Abmahnung durch die durchführende Person behindern, so haben die störenden Personen bei entsprechender Aufforderung durch die durchführende Person den Ort der Leistungserbringung zu verlassen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung des Führungsentgelts.
Eine Rückerstattung des bezahlten Führungsentgeltes ist auch bei vorzeitigem Verlassen der Führung durch den Führungsteilnehmer nicht möglich, weder ganz noch teilweise.
Alle im Programm von AHRE Austria Guide angegebenen Führungen und anderen Dienstleistungen werden nach Maßgabe der Möglichkeiten entweder durch Alexander Ehrlich selbst oder durch einen seiner für die jeweilige Leistung befugten Angestellten oder Kooperationspartner durchgeführt. Alexander Ehrlich ist ein qualifizierter, staatlich geprüfter Fremdenführer, der bemüht ist, Ihnen Führungen von höchster Qualität zu bieten. Das gilt auch für die Fremdenführer, die mit ihm zusammenarbeiten. Wir sind bemüht, mit größtmöglicher Flexibilität auf Ihre individuellen Wünsche einzugehen und beraten Sie daher gerne.
Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fremdenführer Firma AHRE Austria Guide sowie auf sämtliche Verträge, die mit dem Fremdenführer Unternehmen AHRE Austria Guide geschlossen werden, ist ausschließlich das geltende österreichische Recht anzuwenden. Zur Regelung von Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Fremdenführer Unternehmen und dessen Vertragspartnern sind ausschließlich die sachlich und örtlich zuständigen Gerichte in Wien berufen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fremdenführer Firma AHRE Austria Guide stehen selbstverständlich auch als Adobe Acrobat File im pdf-Format zur Verfügung. Klicken Sie für einen Download bitte hier: AHRE Austria Guide Geschäftsbedingungen als PDF.
Die Fremdenführer Firma AHRE Austria Guide hält sich an die geltenden österreichischen Gesetze, die es einem Fremdenführer verbieten, Dienstleistungen über das reine Fremdenführergewerbe hinaus anzubieten. Dazu zählt die Besorgung von Eintrittskarten und Konzertkarten ebenso wie die Reservierung von Restaurants und Hotels oder die Autobus Vermittlung. Sollten Sie derartige Dienstleistungen benötigen, dann hilft Ihnen unser Partner Unternehmen City Tours gerne weiter. In diesem Fall gelten für die jeweilige Buchung die Geschäftsbedingungen von City Tours.
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