Buchungen privater Führungen in Österreich für geschlossene Gruppen sowie alle anderen Dienstleistungen der Firma AHRE Austria Guide ausgenommen öffentlicher Führungen mit ausgeschriebenem Führungstermin unterliegen folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (3. Fassung der AHRE Austria Guide AGB, gültig ab dem 1. Juli 2010):
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Fremdenführer Dienstleistungen von AHRE Austria Guide in Österreich mit Ausnahme derjenigen Führungen, die als öffentlich zugängliche Veranstaltungen mit der Möglichkeit zur individuellen Teilnahme angeboten werden, und deren Geschäftsbedingungen im Dokument "Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an öffentlichen Führungen" geregelt sind. Anderslautende Bedingungen insbesondere des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von AHRE Austria Guide ausdrücklich schriftlich oder elektronisch angenommen worden sind.
Konzeption, Text und Route sämtlicher Führungen sind geistiges Eigentum ihres jeweiligen Schöpfers und unterliegen internationalem Urheberrechtsschutz. Die Führung "Geister, Gespenster, Vampire - gruseliges Wien" ist ein beim Österreichischen Markenregister eingetragener Markenname und darf nur von beziehungsweise im Namen und Auftrag von Mag. Alexander Ehrlich durchgeführt werden. Die Verwendung der Führung im Ganzen oder in Teilen zu Zwecken der gewerblichen Nutzung und / oder der Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung des Autors.
Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sich bei AHRE Austria Guide um ein in ganz Österreich tätiges Fremdenführer Unternehmen mit sowohl angestellten als auch freiberuflich tätigen Fremdenführern handelt. Alle angebotenen Leistungen werden von rechtlich und fachlich qualifizierten Personen durchgeführt, welche vom Fremdenführer Unternehmen AHRE Austria Guide dazu befugt worden sind. Daher besteht kein Anspruch darauf, daß die vereinbarte Leistung von der physischen Person Alexander Ehrlich durchgeführt wird, es sei denn dies wäre im konkreten Auftrag ausdrücklich vereinbart worden. Sollte eine persönliche Durchführung einer Führung durch Alexander Ehrlich vereinbart worden sein, so wird Ihnen im Fall einer unvermeidbaren Verhinderung (Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Unfall, Tod, etc.) der physischen Person Alexander Ehrlich ein fachlich gleichwertiger Ersatz vermittelt. Der Auftraggeber wird nach Möglichkeit darüber informiert.
Erst durch eine Gegenzeichnung der Auftragsbestätigung per Post oder Fax wird die gewünschte Führung als fix gebucht betrachtet. Telefonische Bestätigungen können leider nicht anerkannt werden. Mit Ihrer Unterschrift anerkennen Sie außerdem die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Führungen in Österreich durch das Fremdenführer Unternehmen AHRE Austria Guide.
Für alle Dienstleistungen von AHRE Austria Guide gilt, daß eine Teilnahme ausnahmslos auf eigene Gefahr erfolgt und keinerlei Haftung für Personen- und/oder Sachschäden übernommen werden kann. Die Haftungsbestimmung des § 1295 iVm § 1294 österr. ABGB, welche eine rechtswidrige Schadenszufügung voraussetzt, bleibt davon unberührt. Die Haftung des Unternehmens für das Verschulden der Erfüllungsgehilfen besteht im Rahmen des § 1313a österr. ABGB. Es besteht daher nur eine Haftung für schädigende Handlungen des Erfüllungsgehilfen, die mit der Erfüllung in einem inneren Zusammenhang stehen.
Im Falle von Mängeln der vereinbarten Leistung gelten die dafür maßgeblichen Bestimmungen des österreichischen ABGB.
Das Mitschreiben sowie die Anfertigung von Film- und Tonaufnahmen sind während der Dienstleistungen nicht gestattet. Eine Ausnahme besteht nur bei ausdrücklicher Zustimmung durch AHRE Austria Guide bzw. seine ausführenden Fremdenführer. Das Mitführen von Waffen und anderen für Leib und Leben gefährlichen Gegenständen und Substanzen ist während der Durchführung der vereinbarten Leistungen nicht gestattet. Sollte es während der Durchführung der Dienstleistung zu Störungen seitens des Kunden kommen, indem z.B. Personen, welche die Dienstleistung in Anspruch nehmen, andere Teilnehmer durch ihr Verhalten belästigen, oder den reibungslosen Ablauf des Programms trotz mehrmaliger Abmahnung durch die durchführende Person behindern, so haben die störenden Personen bei entsprechender Aufforderung durch die durchführende Person den Ort der Leistungserbringung zu verlassen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung des Führungsentgelts.
Sollten sie gezwungen sein, eine bereits fix gebuchte Dienstleistung stornieren zu müssen, gilt folgende Regelung: Ein Storno bis 14 Tage vor der Dienstleistung ist kostenlos, bis 3 Tage vor der Dienstleistung werden 50% des vereinbarten Entgeltes in Rechnung gestellt. Bei einem Einlangen des Stornos innerhalb von 3 Tagen vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen des Kunden wird das vereinbarte Entgelt in voller Höhe in Rechnung gestellt. Wenn eine Dienstleistung durch höhere Gewalt (Streik, Krieg, Naturkatastrophen u.ä.) nicht zustande kommt, wird kein Storno verrechnet. Stornos werden nur schriftlich anerkannt.
Falls wir nicht über eine vorhersehbare Verspätung in Kenntnis gesetzt wurden, wartet der durchführende Fremdenführer bis 30 Minuten nach dem vereinbarten Termin auf den Kunden. Eine vorhersehbare Verspätung geben Sie bitte entweder unter der Telefonnummer +43 1 966 02 61 oder unter der auf Ihrer Reservierungsbestätigung angegebenen Telefonnummer bekannt. Bei Verspätung besteht kein automatischer Anspruch auf eine Dienstleistung in vollem Umfang - nach Maßgabe der Möglichkeiten kann dies jedoch vor Ort vereinbart werden. Änderungen im Leistungsumfang (Überstunden) müssen zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Jeder nachträgliche Wunsch auf Änderung der vereinbarten Dienstleistung von Seiten des Kunden bedarf der Schriftform und muß uns auf dem Postweg oder via Telefax bis maximal 3 Tage vor Beginn der Führung erreichen. Ausschlaggebend ist dafür der Tag des Einlangens. Sollte sich bei Buchung von mehr als einem Fremdenführer zum gleichen Termin die Gruppengröße so verringern, daß weniger Fremdenführer als vereinbart benötigt werden, geben Sie dies bitte so früh wie möglich bekannt, da ansonsten für die nicht benötigten Fremdenführer ein Storno in Rechnung gestellt werden muß.
Die Gruppe pro Guide bei Stadtspaziergängen, Kostümführungen, Museumsführungen und Ausstellungsbesichtigungen soll eine maximale Größe von 30 Personen nach Möglichkeit nicht überschreiten. Tanzkurse können bis zu einer Teilnehmerzahl von 40 Personen durchgeführt werden.
Alle im Programm von AHRE Austria Guide angegebenen Führungen und anderen Dienstleistungen werden nach Maßgabe der Möglichkeiten entweder durch Alexander Ehrlich selbst oder durch einen seiner für die jeweilige Leistung befugten Angestellten oder Kooperationspartner durchgeführt. Alexander Ehrlich ist ein qualifizierter, staatlich geprüfter Fremdenführer, der bemüht ist, Ihnen Führungen von höchster Qualität zu bieten. Das gilt auch für die Fremdenführer, die mit ihm zusammenarbeiten. Wir sind bemüht, mit größtmöglicher Flexibilität auf Ihre individuellen Wünsche einzugehen und beraten Sie daher gerne.
Reklamationen bedürfen der Schriftform und müssen der Fremdenführer Firma AHRE Austria Guide binnen vier Wochen nach Ende der betreffenden Führung oder anderen Dienstleistung zur Kenntnis gebracht werden (ausschlaggebend ist das Datum des Einlangens). Spätere Reklamationen können leider nicht berücksichtigt werden.
Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fremdenführer Firma AHRE Austria Guide sowie auf sämtliche Verträge, die mit dem Fremdenführer Unternehmen AHRE Austria Guide geschlossen werden, ist ausschließlich das geltende österreichische Recht anzuwenden. Zur Regelung von Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Fremdenführer Unternehmen und dessen Vertragspartnern sind ausschließlich die sachlich und örtlich zuständigen Gerichte in Wien berufen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fremdenführer Firma AHRE Austria Guide stehen selbstverständlich auch als Adobe Acrobat File im pdf-Format zur Verfügung. Klicken Sie für einen Download bitte hier: AHRE Austria Guide Geschäftsbedingungen als PDF.
Die Fremdenführer Firma AHRE Austria Guide hält sich an die geltenden österreichischen Gesetze, die es einem Fremdenführer verbieten, Dienstleistungen über das reine Fremdenführergewerbe hinaus anzubieten. Dazu zählt die Besorgung von Eintrittskarten und Konzertkarten ebenso wie die Reservierung von Restaurants und Hotels oder die Autobus Vermittlung. Sollten Sie derartige Dienstleistungen benötigen, dann hilft Ihnen unser Partner Unternehmen City Tours gerne weiter. In diesem Fall gelten für die jeweilige Buchung die Geschäftsbedingungen von City Tours.
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